Language Proficiency

10.11.2009
Ist Ihre Lizenz wirklich international gültig?

Das BAZL hat 2007 entschieden die ICAO Anforderung für den Nachweis genügender Sprachkenntnisse „Language Proficiency“ umzusetzen.

Allen Piloten mit gültiger Motorfluglizenz und der Erweiterung für Radiotelefonie wurde der„Language Proficiency“ in der Lizenz eingetragen.

Beim Neuerwerb einer Lizenz wird dieser Eintrag nur erteilt, wenn die „Language Proficiency Prüfung“ bestanden wurde.

Der Eintrag „Language Proficiency“ hat ein Ablaufdatum.

Ist dieser Eintrag nicht vorhanden oder abgelaufen, dürfen keine Flüge im internationalen Luftraum durchgeführt werden.

Damit Sie die notwendige Übung zur Erneuerung oder zum Erwerb der „Language Proficiency Erweiterung“ haben, bieten wir ab nächstem Jahr Languagekurse an.

Diesen Herbst führen wir einen Pilotkurs durch.

Läuft Ihre „Language Proficiency Erweiterung“ demnächst ab?

Möchten Sie den Eintrag erwerben?

Melden Sie sich jetzt an und profitieren Sie vom günstigen Einführungspreis.



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